Ver­leih­be­din­gun­gen

Aus­lei­he – das muss man wissen

Ver­lei­her

CVJM Lohe
Auf der Lohe 6
32545 Bad Oeynhausen

Ansprech­part­ner Menschenkicker

Ralf Schrö­der
Tele­fon 05731 842742

menschenkicker@cvjm-lohe.de

Ver­leih­be­din­gun­gen Menschenkicker

All­ge­mein:

Der Men­schen­ki­cker wird aus­ge­lie­hen auf der Basis, dass der Ent­lei­her für die Zeit der Aus­lei­he die vol­le Haf­tung für das Gerät und den Umgang damit über­nimmt. Kon­kret bedeu­tet das:

1. Der Ent­lei­her ist ver­pflich­tet für den Betrieb des Men­schen­ki­ckers eine ent­spre­chen­de Auf­sicht zu stel­len. Für Gefah­ren und Schä­den jeg­li­cher Art, die u.a. vom Spie­len mit dem Men­schen­ki­cker aus­ge­hen, über­nimmt der Ver­lei­her (Ev. Kir­chen­ge­mein­de Lohe) kei­ne Haf­tung. Der Ent­lei­her trägt das vol­le Risiko.

2. Der Ent­lei­her ist vom Zeit­punkt der Aus­ga­be des Men­schen­ki­ckers bis zum Zeit­punkt der Rück­ga­be für den Umgang und den Zustand des Men­schen­ki­ckers ver­ant­wort­lich. Er haf­tet für Schä­den aller Art am Menschenkicker.

3. Der Ent­lei­her ver­pflich­tet sich den Men­schen­ki­cker auf einem geeig­ne­ten Platz auf­zu­bau­en. Die­ser muss ein befes­tig­ter, ebe­ner und gera­der Platz sein. Der Platz­be­darf beträgt min­des­tens 14 m x 6 m. Der Men­schen­ki­cker hat fol­gen­de Maße: 12,20 m x 4,00 Meter

4. Der Men­schen­ki­cker darf nicht über Nacht an frei zugäng­li­chen Orten ste­hen bleiben.

5. Der Men­schen­ki­cker ist stan­dard­mä­ßig mit Wer­be­ban­nern an den Innen­sei­ten ver­se­hen. Die­se dür­fen weder ent­fernt noch bedeckt werden.

Trans­port:

Der Ent­lei­her ist für Hin- und Rück­trans­port ver­ant­wort­lich. Er haf­tet für dar­aus ent­ste­hen­de Schä­den. Die Über­ga­be kann nur an den im Ver­trag fest­ge­hal­te­nen Ter­mi­nen erfol­gen. In Aus­nah­me­fäl­len kann der Trans­port gegen Auf­preis (schrift­lich) anders ver­ein­bart wer­den. Für die Rück­ga­be ist dar­auf zu ach­ten, dass die Ele­men­te gerei­nigt und tro­cken zurück­ge­lie­fert wer­den. Sonst wird eine ent­spre­chen­de Rei­ni­gungs­ge­bühr von der Kau­ti­on einbehalten.

Kau­ti­on, Schä­den und Sonstiges :

Für den Men­schen­ki­cker ist eine Kau­ti­on von 150 € bei Abho­lung des Gerä­tes in BAR zu hin­ter­le­gen. Für ent­stan­de­ne Schä­den wird dem Ent­lei­hen­den ein ent­spre­chen­der Betrag von der Kau­ti­on abge­zo­gen bzw. in Rech­nung gestellt. Bei Aus­fall des Ver­leihs (von Sei­ten der Kir­chen­ge­mein­de Lohe) auf­grund Schä­den aus dem vor­he­ri­gen Ver­leih, oder ande­rer Behin­de­run­gen durch Drit­te über­nimmt die Kir­chen­ge­mein­de Lohe kei­ne Haf­tung. Dar­über hin­aus ist bei Ver­schul­den durch die Kir­chen­ge­mein­de Lohe die Haf­tung auf die ein­fa­che Ent­leih­sum­me (100 €) beschränkt. Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te ohne vor­he­ri­ge schrift­li­che Geneh­mi­gung des Ver­lei­hers ist nicht gestat­tet. Bei Zuwi­der­hand­lung hat der Ver­trags­part­ner für ent­stan­de­ne Schä­den zu haf­ten und dar­über hin­aus behält es sich die Kir­chen­ge­mein­de Lohe vor, eine wei­te­re Aus­leih­ge­bühr von 100€ einzufordern.