Ausleihe – das muss man wissen
Verleiher
CVJM Lohe
Auf der Lohe 6
32545 Bad Oeynhausen
Ansprechpartner Menschenkicker
Ralf Schröder
Telefon 05731 842742
Verleihbedingungen Menschenkicker
Allgemein:
Der Menschenkicker wird ausgeliehen auf der Basis, dass der Entleiher für die Zeit der Ausleihe die volle Haftung für das Gerät und den Umgang damit übernimmt. Konkret bedeutet das:
1. Der Entleiher ist verpflichtet für den Betrieb des Menschenkickers eine entsprechende Aufsicht zu stellen. Für Gefahren und Schäden jeglicher Art, die u.a. vom Spielen mit dem Menschenkicker ausgehen, übernimmt der Verleiher (Ev. Kirchengemeinde Lohe) keine Haftung. Der Entleiher trägt das volle Risiko.
2. Der Entleiher ist vom Zeitpunkt der Ausgabe des Menschenkickers bis zum Zeitpunkt der Rückgabe für den Umgang und den Zustand des Menschenkickers verantwortlich. Er haftet für Schäden aller Art am Menschenkicker.
3. Der Entleiher verpflichtet sich den Menschenkicker auf einem geeigneten Platz aufzubauen. Dieser muss ein befestigter, ebener und gerader Platz sein. Der Platzbedarf beträgt mindestens 14 m x 6 m. Der Menschenkicker hat folgende Maße: 12,20 m x 4,00 Meter
4. Der Menschenkicker darf nicht über Nacht an frei zugänglichen Orten stehen bleiben.
5. Der Menschenkicker ist standardmäßig mit Werbebannern an den Innenseiten versehen. Diese dürfen weder entfernt noch bedeckt werden.
Transport:
Der Entleiher ist für Hin- und Rücktransport verantwortlich. Er haftet für daraus entstehende Schäden. Die Übergabe kann nur an den im Vertrag festgehaltenen Terminen erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Transport gegen Aufpreis (schriftlich) anders vereinbart werden. Für die Rückgabe ist darauf zu achten, dass die Elemente gereinigt und trocken zurückgeliefert werden. Sonst wird eine entsprechende Reinigungsgebühr von der Kaution einbehalten.
Kaution, Schäden und Sonstiges :
Für den Menschenkicker ist eine Kaution von 150 € bei Abholung des Gerätes in BAR zu hinterlegen. Für entstandene Schäden wird dem Entleihenden ein entsprechender Betrag von der Kaution abgezogen bzw. in Rechnung gestellt. Bei Ausfall des Verleihs (von Seiten der Kirchengemeinde Lohe) aufgrund Schäden aus dem vorherigen Verleih, oder anderer Behinderungen durch Dritte übernimmt die Kirchengemeinde Lohe keine Haftung. Darüber hinaus ist bei Verschulden durch die Kirchengemeinde Lohe die Haftung auf die einfache Entleihsumme (100 €) beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verleihers ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung hat der Vertragspartner für entstandene Schäden zu haften und darüber hinaus behält es sich die Kirchengemeinde Lohe vor, eine weitere Ausleihgebühr von 100€ einzufordern.